der Berliner Arbeitsgruppe Helgoländer Ufer


1. Grundlagen
1.1 Die Arbeitsgruppe ist Organ der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft
(DPG).
1.1 Basis dieser Geschäftsordnung ist die Satzung der DPG.

2. Zweck und Aufgaben
2.1 Zweck der Arbeitsgruppe ist (in Übereinstimmung mit der DPG-Satzung § 2 Abs. 1) die Pflege, Weiterentwicklung und Verbreitung der von Sigmund Freud begründeten psychoanalytischen Wissenschaft in Forschung, Lehre, Therapie, Prävention und allen anderen Anwendungen.
2.2 Aufgaben der Arbeitsgruppe sind (in Anlehnung an die DPG-Satzung § 15 Abs. 1)
die Pflege regelmäßiger wissenschaftlicher Kontakte unter den Mitgliedern,
die Förderung der psychoanalytischen Aus- und Weiterbildung nach den Richtlinien der Gesellschaft,
die Fortbildung der Mitglieder und die Mitwirkung bei der Willensbildung in der DPG.
2.3 Um Zweck und Aufgaben zu erfüllen, veranstaltet die Arbeitsgruppe wissenschaftliche und geschäftliche Sitzungen (§ 15 Abs. 1 Satz 2). Zu den wissenschaftlichen Sitzungen können neben den Mitgliedern ständige Gäste und zu einzelnen Vorträgen auf Anfrage auch persönliche Gäste eingeladen werden. An den geschäftlichen Sitzungen nehmen ausschließlich Mitglieder der Arbeitsgruppe teil.


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